Präferenznachweise

Unternehmen die selbst exportieren oder Komponenten fertigen, die bei ihren Kunden in exportfähige Erzeugnisse einfließen – sind angehalten, eine Ursprungserklärung gemäß Präferenzrecht zu erstellen.
GODYO P4 unterstützt Sie herbei durch die Verwaltung der Lieferantenerklärungen gemäß Rats-Verordnung 1207/2001 (ergänzt in Verordnung (EG) 75/2008) und die Erstellung einer Ursprungskalkulation als Grundlage der Beantragung der Ursprungszeugnisse.